Schritt für Schritt zur Elektroauto-Kaufprämie
So beantragt man die E-Auto-Förderung

Wie beantragt man die Elektroauto-Förderung des Bundes, welche Dokumente sind nötig? AUTO BILD erklärt, wie der Antrag ausgefüllt wird – in sieben Schritten zur E-Auto-Kaufprämie!
Bild: Bundesumweltministerium
Inhaltsverzeichnis
Beim Portal für die E-Auto-Förderung häufen sich die Anträge auf Förderung, mehr als 20.000 Anträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mittlerweile eingegangen.
Der Antrag wird komplett digital gestellt – dazu ist es nötig, sich digital zu identifizieren. Immerhin gibt es neuerdings Hilfe, wie man die Klippe Bund-ID umschifft. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit Sie wissen, wie man die Förderung richtig beantragt und welche Fallstricke es gibt.
Berechnet die voraussichtliche Förderung anhand bekannter Regeln
€ Kinder im Haushalt Rechner basiert auf Informationen aus dem Bundesumweltministerium (BMUKN)
Berechnet die voraussichtliche Förderung anhand bekannter Regeln
€
Kinder im Haushalt
Rechner basiert auf Informationen aus dem Bundesumweltministerium (BMUKN)
Zunächst sollte man grob checken, ob man förderberechtigt ist. Liegt man unterhalb der Einkommensgrenze von 90.000 Euro, 60.000 Euro oder 45.000 Euro, hat man Kinder? Es gibt eine gestaffelte Förderung von 1500 Euro, 4500 Euro oder 6000 Euro. (Diese Bedingungen gelten im Detail.) Plant man den Kauf eines rein elektrischen Autos oder eines Plug-in-Hybriden?
Der Antragsteller muss der Fahrzeughalter sein, also das Auto auf den eigenen Namen zulassen. Man muss auch wissen, dass man das Auto drei Jahre behalten muss, das ist die Mindesthaltedauer. Die Förderung gilt grundsätzlich für Privatpersonen, nicht für gewerbliche Zulassungen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ist zuversichtlich: Die vorgesehenen 3 Milliarden Euro sollen in den kommenden drei bis vier Jahren für 800.000 Autos reichen.
Für die Anmeldung im Förderportal braucht man laut ursprünglicher Anleitung eine BundID – ein Konto, über das man sich gegenüber dem Staat eindeutig identifiziert. Es ist das zentrale digitale Benutzerkonto für Behördendienstleistungen. Ohne persönliche BundID läuft nichts, hieß es zunächst. Doch jetzt tut sich eine weitere Möglichkeit auf, bei der der Autohandel hilft.
Wer sich für die BundID anmelden will, braucht:
- Einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion, die dazugehörige PIN sowie die Ausweis-App (gibt's für macOS und Windows sowie für iOS und Android zum Download, aber auch für Open-Source-Systeme).

Man beantragt die BundID über den Personalausweis oder ein ELSTER-Zertifikat.
Bild: BundID
- Alternativ kann man sich mit dem ELSTER-Zertifikat identifizieren, das man zum Einreichen digitaler Steuererklärungen benötigt. Das ELSTER-Zertifikat kann auch dem Autohaus gehören, bei dem man sein Auto kauft. Wenn der Käufer dem Autohändler eine Vollmacht ausstellt, kann der Autohändler den Förderantrag in dessen Namen stellen.
- Als dritter Weg stellt sich jetzt heraus, dass man für den Förderantrag auch die BundID des Autoverkäufers nutzen kann. Voraussetzung ist wiederum eine Vollmacht des Autokäufers an den Verkäufer. Wenn der sich mit seiner persönlichen BundID identifiziert, kann er für den Käufer den Förderantrag stellen. Diese neue Möglichkeit stellte das BAFA auf Initiative des Verbands der Automobilhändler Deutschlands (VAD) vor.
Für die Förderung kommen alle rein elektrischen Fahrzeuge infrage, unabhängig vom Preis oder Hersteller. Plug-in-Hybride dürfen max. 60 g CO₂/km ausstoßen oder müssen mindestens 80 km rein elektrisch fahren können. Checken Sie die Bedingungen mit dem Händler ab. Wichtig: Autos mit Tageszulassung oder Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig.
Auch das Leasing ist möglich, hier gilt ebenfalls die Mindesthaltedauer von 36 Monaten.
Nach Kauf oder Unterschreiben des Leasingvertrags muss das Auto zugelassen werden. Beantragen kann man die Prämie für Neufahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Es gilt die Zulassung, nicht das Kaufdatum. Wichtig: Der Antrag kann bis ein Jahr nach Erstzulassung rückwirkend gestellt werden, es gibt also keine Eile. Der Antragsteller muss als Halter eingetragen sein. Erst danach kann der Antrag gestellt werden.
Zum Stellen des Antrags braucht man:
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I (auch Fahrzeugschein genannt)
- zwei aktuelle Steuerbescheide aus den letzten drei Jahren
- Nachweise über die Anzahl der Kinder: Das geht meist aus dem Steuerbescheid hervor, da sind die Freibeträge vermerkt. Auch ein Kindergeldbescheid oder Meldebescheid sollte reichen
- Bankverbindung
- den vorher freigeschalteten BundID-Zugang.
Tipp: Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller läuft die Bearbeitung.

Details zum Fahrzeug werden im Antragsformular auch abgefragt.
Bild: Bundesumweltministerium
Jetzt kommt der entscheidende Schritt: Sie melden sich im BAFA-Förderportal an. Dort identifizieren Sie sich mit der BundID, geben die angefragten Fahrzeugdaten ein und laden die Unterlagen hoch. Dann klicken Sie auf "Prüfen und Einreichen".
Nun kommt der behördliche Akt. Das BAFA prüft:
- Fahrzeugdaten
- Haushaltseinkommen
- Haltereigenschaft
- Förderfähigkeit von Fahrzeug und Halter
Wenn alles passt, stellt die Behörde einen Bewilligungsbescheid ins BundID-Postfach und zahlt die Fördersumme aus.
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